Telefonische (Erst-)Beratung

Wir beraten anonym, vertraulich und kostenfrei. Unser Angebot umfasst die telefonische (Erst-)Beratung und/oder eine (Team-)Beratung vor Ort, wie z. B. in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Schulen, Beratungsstellen, Sportvereinen und Trägern von Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, zum Themenspektrum Kinderschutz und Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Auch mit dem Ziel, Sicherheit in der Einschätzung von Gefährdungssituationen zu erlangen.

Fachberatung nach §8a/8b SGB VIII

Bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bieten wir ebenfalls kostenfrei Fachberatungen gem. §8a/8b SGB VIII für Einzelne und Teams an, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Gemeinsam mit einer Insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkraft wird eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen und die weiteren Handlungsschritte werden besprochen.

Ebenso bieten wir Beratungen an nach § 4 KKG für die Gruppe der Berufsgeheimnisträger, z.B. Ärzte und Lehrer.

Die Beratung kann einmalig oder als prozesshafte Begleitung über einen vereinbarten Zeitraum erfolgen.

Unsere Fachberatung hat einen zeitlichen Rahmen von ca. 60-90 Minuten und kann entweder in unseren Räumlichkeiten (Lüneburg oder Stade) stattfinden, oder wir kommen in Ihre Einrichtung. Termine werden je nach Absprache und Dringlichkeit zeitnah möglich gemacht.

Wer kann sich an uns wenden?

  • Haupt- und nebenamtliche sowie ggs. ehrenamtliche Fachkräfte der Jugendhilfe
  • Kinderschutzfachkräfte gemäß § 8a, SGB VIII
  • Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie weitere Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen
  • Lehrerinnen und Lehrer
  • Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behindertenverbänden
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jugend- und Sportverbänden
Beratungen für Kinderschutzfachkräfte

Kinderschutzfachkräfte finden bei uns eine externe Beratung, welche den eigenen Beratungsprozess nach §8a/8b SGB VIII ergänzt und qualitativ absichert. Dies kann im Einzel- oder im Gruppensetting stattfinden. Arbeitskreise können zudem von einer einmaligen oder regelmäßigen Fall-Supervision profitieren.

 

Fortbildungen

Siehe unter Fortbildungen

Schutzkonzepte

Das Bundeskinderschutzgesetz (BKISchG) schreibt die Entwicklung von institutionellen Schutzkonzepten für Einrichtungen der Jugendhilfe verbindlich fest.

Diese müssen im Einzelnen auf die jeweiligen Einrichtungen zugeschnitten werden.

Wir begleiten Einrichtungen in diesem Prozess und bei der Entwicklung und Implementierung von individuellen Schutzkonzepten.

Fachtagungen

Wir organisieren mehrmals im Jahr Fachtagungen bzw. Abendveranstaltungen rund um das Thema Kinderschutz, um in unserem Einzugsgebiet die Öffentlichkeit weiter für eben diese Themen zu sensibilisieren.

Klient*innenberatung

Kinder, Jugendliche, Eltern und Vertrauenspersonen, die von Gewalt gegen Kinder betroffen sind, werden telefonisch, online und persönlich beraten.